Gastbeitrag: „Reisefreiheit … privilegiert per Geburt“

Eine Mitarbeiterin des Stadtteilzentrum Steglitz e.V. möchte Urlaub machen. Zusammen mit ihrem Ehemann Ousman. Eigentlich etwas ganz normales. Aber die Sache hat einen „Haken“: Ousman ist in Guinea geboren.

Gastbeitrag von Anna Schmidt*

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich – oder doch nicht? Es sollte ein wohlverdienter Urlaub und eine spannende Reise werden. Martina und Ousman hatten die Reise gebucht und freuten sich sehr auf die Sonne und die Geheimnisse Marokkos. Die Koffer wurden gepackt, es ging zum Flughafen und das Flugzeug startete. Alles wie gewünscht. Nach der Landung war die Reise zu Ende. Ousman wurde die Einreise nach Marokko verweigert.

Das Problem: Martina, in Deutschland geboren, darf per Geburt und mit ihrem Pass in 179 Länder der Erde ohne Visum einreisen. Ousman, in Guinea geboren, darf das nicht. Martina hätte sofort einreisen dürfen, aber ihr Ehemann wurde am Flughafen festgehalten. Was beide nicht wussten und auch der Reiseveranstalter im Vorfeld nicht mitteilte: Als Staatsbürger einiger afrikanischer Länder muss man ein paar Tage vor Einreise nach Marokko eine sogenannte eTA – electronic travel authorization online ausfüllen. Hintergrund ist der Versuch vieler Afrikaner über Marokko nach Europa zu gelangen. Trotz Wohnsitz in Berlin und der deutschen Ehefrau an der Seite, wurde Ousman die Einreise verweigert und auch das Ausfüllen des Formulars vor Ort verwehrt. Ihm wurde der Reisepass abgenommen. Sie bekamen die Auskunft, dass die Flughafenangestellten einen Rückflug buchen würde, nicht ohne den Hinweis, dass Martina ja weiter reisen könne. Dann verschwand der Flughafenpolizist für mehrere Stunden. Warten im Passkontrollbereich. Es gab keine Möglichkeit etwas zu essen oder zu trinken zu bekommen. Immerhin gab es zwischendurch die Information, dass der nächste Rückflug in fünf Tagen gehen würde und beide so lange im Flughafen bleiben müssten.

Martina erreichte den Reiseveranstalter und konnte so einen Rückflug für den kommenden Tag erreichen. Sie suchte den Flughafenpolizisten, der den Reisepass abgenommen hatte und erzählte ihm von dem früheren Rückflug. Daraufhin bekamen sie die Auskunft bald in den Boarding-Bereich gebracht zu werden, was nach weiteren zwei Stunden warten und mehreren Nachfragen auch geschah. Dort konnte man immerhin Essen und Trinken kaufen. Das Gepäck durften sie nicht selber einchecken, da der Bereich für beide verboten war. Nach dem Abflug der letzten Maschine für den Tag wurden Martina und Ousman im Boarding-Bereich über Nacht eingeschlossen.

An Schlaf war nicht zu denken: Alle Sitze des Bereichs hatten Armlehnen. Schlafen ging nur im Sitzen oder auf dem Fußboden liegend. Martina und Ousman entschieden sich für eine Nacht mit Kartenspielen. Am nächsten Morgen wurde Ousman von einem Polizisten zu seinem Sitz im Flugzeug gebracht. Ousmans Pass wurde der Crew übergeben. Nach der Landung in Berlin wurde er wieder von einem Flughafenpolizisten in der Maschine abgeholt und beide mit dem Polizeiauto zu den Gepäckbändern gebracht. Dort bekam Ousman seinen Reisepass zurück. Er war wieder frei – in Deutschland.

Jetzt könnte man sagen, selbst Schuld, wenn man sich nicht genau vorher informiert. Nur, wer kommt auf die Idee, dass ein geborener Afrikaner zwar nur mit Visum nach Europa reisen kann, aber auch ein Visum braucht, um wieder nach Afrika reisen zu können? Wie viele nach Europa reisewillige Afrikaner verhindert Marokko, in dem das Land auch die Einreise per Visum beschränkt? Nun, sie waren wieder in Berlin und hatten freie Urlaubstage. Waren frei, das Beste daraus zu machen, frei sich überall hinzubewegen. Aber wirklich frei? Ihre Freiheit hat einen faden Geschmack bekommen.

Ousman kam vor sieben Jahren mit einem Studentenvisum nach Berlin. Er hatte in Sierra Leone seinen Bachelor als Bauingenieur mit Auszeichnung bestanden. In Berlin hat er das Masterstudienfach Real Estate and Construction Management belegt, die Masterarbeit aus persönlichen Gründen aber nicht geschrieben. Sein Bachelor wurde in Deutschland anerkannt. Martina kennt er seit fünf Jahren und vor zweieinhalb Jahren haben sie geheiratet. Er könnte jederzeit nach Guinea zurückgehen, dort leben und arbeiten, was auch sein ursprünglicher Plan war. Aber dann hat er eben seine Frau kennengelernt. Ousman hat einen Aufenthaltstitel in Deutschland und bekommt dieses Jahr seine dauerhafte Niederlassungserlaubnis. Später kann er die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Dann werden beide deutsche Staatsbürger sein und doch ist es nicht das Gleiche.

Bei jeder Reise wird Ousman besonderen Kontrollen unterworfen und skeptisch geprüft. Martina reist einfach. Auch im Alltag muss sich Ousman immer wieder beweisen und subtile Diskriminierungen aushalten. Der Unterschied der weißen oder dunklen Hautfarbe ist beiden immer gegenwärtig. Sie hat das Glück, dass sie in Europa, in Deutschland, geboren ist und per Geburt und Zufall die „richtige“ Hautfarbe hat, Privilegien wie Reisefreiheit in die Wiege gelegt bekam. Kein hier geborener Mensch macht sich vor dem Urlaub Gedanken, ob er irgendwohin reisen darf. Er, in Afrika mit dunkler Hautfarbe geboren, hat ihre Privilegien nicht. Trotz dessen, dass er als freier Mann geboren wurde, einen hohen Bildungsabschluss hat, in Deutschland anerkannten Status hat, eine deutsche Ehefrau hat, arbeitet und Steuern bezahlt.

Nicht nur die Freiheit der beiden hat einen faden Geschmack bekommen. Auch das Wissen, dass unsere Welt immer noch nach Hautfarben und in Kontinente eingeteilt wird. Der Norden mag seinen Reichtum nicht mit dem Süden teilen. Der Westen schließ seine Grenzen, um vom Osten nicht überrannt zu werden. Dunkelhäutige Menschen müssen per se mit dem Stempel der Zweitrangigkeit leben. Hellhäutige haben per Geburt mehr Rechte, die weder verdient noch erarbeitet sind.

Hier wurde nicht nur eine Einreise in ein Land verweigert. Es wurde einem Menschen per Geburt das gleiche Recht, wie einem anderen verwehrt. In einer Zeit, in der die Menschen langsam verstehen und lernen müssten, dass wir global leben und nur im Zusammenspiel aller Kontinente und Länder auf Dauer eine friedliche Welt haben werden. Artikel 3 des Grundgesetzes ‚Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich‘ wartet auf seine gelebte Verwirklichung.

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*Anna Schmidt ist beim Stadtteilzentrum Steglitz e.V. zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit. Privat bloggt Sie bunt und farbenfroh …..

5 Gedanken zu “Gastbeitrag: „Reisefreiheit … privilegiert per Geburt“

  1. Vorher informieren hilft! Wenn ich verreise muss ich das eben auch machen und so sollten es auch die beschriebenen Personen machen.

    Wie du schon sagtest; Deutsche dürfen in viele Länder reisen, aber eben nicht in alle.

    Wie sagt man immer so schön: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“

    Dennoch hoffe ich für die Beiden, dass sie ihren Urlaub noch irgendwie nachholen konnten.

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    • und btw: nur weil der Herr ein Afrikaner ist, heißt es nicht, dass Afrika nur ein Staat ist. Die EU ist eben auch kein Staat. Deutschland ist Deutschland und Österreich bleibt Österreich.

      Da gibt es nun mal unterschiedliche Einreisebestimmungen… 🙂

      VG

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  2. Stimmt schon ärgerlich…allerdings ist es ja auch so, wenn ich in die USA reisen möchte, dass ich vorher einen genehmigten Esta Antrag benötige – sonst geht es auch gleich wieder zurück und keine Einreise! Daher bleibt bestehen: Sehr ärgerlich und auch die „Nettigkeit“ vor Ort, aber das kann jedem passieren, wenn er verreist und gewisse Formalitäten nicht beachtet!

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    • da hast Du recht……Nur hier war die Reise ja über einen Reiseveranstalter gebucht – da hätte man die Kollegin schon „vorwarnen“ können 😉 Die schienen aber selbst überrascht gewesen zu sein….

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      • Klar…wenn das über einen Reiseveranstalter lief, dann ist das schon sehr ärgerlich! und eigentlich auch nicht entschuldbar…

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