Wem gehört der Verein?

Am Freitag hatte ich in meinem Logbuch-Eintrag ganz am Ende kurz und ohne großartige Hintergrundinformation die Frage gestellt, wem eigentlich ein Verein „gehört“. Vielen Dank für die Rückmeldungen (v.a. bei Twitter).

Die Frage nach den Eigentümer*innen ploppte bei uns im Rahmen der GWÖ-Bilanzierung auf. Zum besseren Verständnis der mich umtreibenden Frage möchte ich hierzu noch ein paar Infos nachtragen……

Im Rahmen der Erstellung unserer ersten Gemeinwohlbilanz diskutieren und bearbeiten wir in unserer Backup-Gruppe verschiedene Bilanzbereiche, die dann von zwei Kolleg*innen in Berichtsform gebracht und dann in der Peer-Group beim Forum GWÖ eingebracht werden. Unsere Selbsteinschätzungen zu den Fragen in den jeweiligen Bilanzbereichen werden in der Peer-Group hinterfragt, diskutiert, manchmal bestätigt, manchmal korrigiert. Relativ häufig scheinen wir mit unserer Selbsteinschätzung richtig zu liegen.

Einen Dissens gab / gibt es zu unseren Antworten im Bilanzbereich B4 „Eigentum und Mitentscheidung“. Die für die Bewertung zugrundeliegenden Kriterien haben bei uns für Diskussionen gesorgt:

Wen denken wir, wenn wir diese Fragen auf die Rolle von Eigentümer*innen beantworten wollen? Bezogen auf „normale“ Unternehmen erscheinen mir diese Fragen alle sehr sinnvoll und die Bewertungsstufen ausgesprochen zielführend und hilfreich. Aber wie passt das zum „e.V.“, der Mitglieder, einen Vorstand, ggf. eine Geschäftsführung hat und der gegründet wurde um ideelle Ziele zu verfolgen.

Das Vereinsrecht spricht von „Organen“. Wer sind die „Eigentümer*innen“. Und: Wenn wir die Mitglieder der Einfachheit halber mal als Eigentümer*innen betrachten, welche Rolle spielen dann die Mitarbeitenden, die je im Idealfall – so die Formulierung in der Bewertungsstufe „vorbildlich“ – über die Mehrheit der Eigentumsanteile und Stimmrechte verfügen sollen. Müssten wir dann nicht alle Mitarbeitenden zu Vereinsmitgliedern machen? Und beantwortet dies dann die Ausgangsfrage? Oder offenbart sich hier nicht ein Aspekt eines ganz anderen Themas: Ist der „eingetragene Verein“ möglicherweise vollkommen ungeeignet als Rechtsform für gemeinnützige, sozialwirtschaftliche Unternehmen und Organisationen?

Am Montag werden wir mit unseren Berater*innen im Forum GWÖ über die Fragen (und unsere Antworten darauf) nochmal intensiver diskutieren. Darauf freue ich mich….. denn ich freu mich immer, wenn ich durch ganz andere Sichtweisen und Denkansätze wieder was dazu lerne. Ich werde berichten, welche neuen Erkenntnisse ich aus diesem Gespräch zu der Frage „Wem gehört der Verein?“ am Montag mitnehme.

Ein Gedanke zu “Wem gehört der Verein?

  1. Nach meinem Verständnis hat ein Verein keine Eigentümer sondern einen Zweck. Alles, sowohl die Sachen (also physische Gegenstände) wie auch Mitarbeiter, Mitglieder etc. dienen (und gehören damit i. W. S. ) dem in der Satzung definierten Zweck. Fällt dieser Zweck (i. d. R. ein eher idealistisches Ziel) weg, fällt alles andere auseinander.

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